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Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt gesetzlich, nach welchen Grundsätzen ein Rechtsanwalt die Gebühren für seine Tätigkeit zu bemessen hat.

Nach einem persönlichen Gespräch über die rechtlichen Möglichkeiten Ihres Falles wird eine Beratungsgebühr fällig. Für diese Erstberatung ist eine Höchstgebühr – abhängig von Schwierigkeit, Gegenstandswert und Zeitaufwand – von maximal 190,00 Euro netto gesetzlich festgelegt.

Kosten

Bei weiterem Vorgehen richten sich die Kosten unserer Beauftragung nach dem zugrundeliegenden Gegenstandswert. Uns ist wichtig, dass die Rechtsanwaltsgebühren für Sie transparent bleiben. Insofern finden sie hier die Berechnung eine Gebührentabelle. 


Unsere aktuelle Gebührentabelle können Sie hier einsehen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese regelmäßig die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit. Wir übernehmen für Sie gerne die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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